Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat die Landesregierung NRW in Abstimmung mit den IHKs in NRW ein Förderprogramm entwickelt, um stationäre Handelsunternehmen (mit bis zu 49 Beschäftigten bzw. maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz) zu unterstützen und deren Digitalisierung voranzutreiben.

Die Eckpunkte sind folgende:

  • Die Förderquote liegt bei 90 Prozent, der Förderbetrag bei maximal 12.000 Euro. (Beispiel: Bei Projekt-/Maßnahmenkosten von 13.000 Euro beträgt der Eigenanteil 1.300 Euro)
  • Neben Dienstleistungen zu Online-Präsenz/-vertrieb/-marketing, digitalen Geschäfts- und Lieferprozessen sowie Schulungen kann auch projektbezogene Hardware gefördert werden.
  • Die Antragstellung ist schlank gehalten, Anträge sind digital einzureichen.

Details, Förderkonditionen, Antragsunterlagen sowie Ansprechpartner finden Sie unter www.digihandel.nrw oder www.duesseldorf.ihk.de

 

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