In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 5 am Dienstag, den 8. Oktober um 17 Uhr im Kaiserswerther Rathaus wird unter Tagesordnungspunkt 4 über den diesjährigen Kaiserswerther Weihnachtsmarkt auf dem Klemensplatz (West), rund um den Brunnen (auf dem traditionell dann eine kleine Bühne aufgebaut wird) beraten und beschlossen. Der Weihnachtsmarkt beginnt am 21. November und endet am 30. Dezember. Am Totensonntag, 24. November und am 1. Weihnachtsfeiertag bleibt der Weihnachtsmarkt geschlossen. Die Öffnungszeiten sind ansonsten täglich von 11 bis 21 Uhr, eine Auslaufzeit wird bis 22 Uhr geduldet. Lediglich am Heiligen Abend, 24. Dezember ist nur von 10 bis 15 Uhr und am 2. Weihnachtsfeiertag von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Angesichts zurückliegender Beschwerden soll die Genehmigung mit folgender Auflage erteilt werden: „Die Beschallung des Weihnachtsmarktes in Form von Life-Musik oder sonstige Liveunterhaltung ist, mit Ausnahme von Darbietungen des Kasperle-Theaters und weihnachtlich geprägten musikalischen Live-Darbietungen ohne elektrische Verstärkung durch Kinderchor, Männergesangverein, Posaunenchor oder ähnlichen Akteuren, nicht zulässig. Sofern für die Darbietung des Kasperle –Theaters eine elektronische Verstärkung vorgesehen ist, ist diese mit Schallpegelbegrenzer zu steuern und so einzuregeln, dass der zulässige Immissionswert von 60 dB(A), gemessen 0,5 m vor der Wohnung St. Göres-Str. 2 / Klemensplatz 1 nicht überschritten wird. Die Vorschriften nach dem Landes-Immissionsschutzgesetzt (§ 9 Schutz der Nachtruhe und § 10 Benutzung von Tongeräten) sind zu beachten.”
Laufzeit und Öffnungszeiten in Kaiserswerth sind an die der Weihnachtsmärkte in der Innenstadt angepasst. SO